Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Refactor Loop Systems eGbR · Hagebuttenring 14 · 38268 Lengede
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Refactor Loop Systems eGbR (nachfolgend „RLS") und ihren Kunden über die Erbringung von KI-Beratungs-, Implementierungs- und sonstigen IT-Dienstleistungen.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
Individuelle Vereinbarungen im Einzelvertrag haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote von RLS sind freibleibend und unverbindlich. Sie sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Angebotsdatum gültig.
Ein Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung von RLS in Textform oder durch beiderseitig unterzeichneten Vertrag zustande.
Bei Rahmenverträgen werden Einzelleistungen durch gesonderte Leistungsscheine oder Einzelaufträge beauftragt.
§ 3 Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. RLS ist berechtigt, Leistungen durch qualifizierte Dritte erbringen zu lassen.
Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs sind schriftlich zu beantragen (Change Request). RLS bestätigt Auswirkungen auf Termine und Vergütung innerhalb von fünf Werktagen.
Reisezeiten und Reisekosten werden gesondert nach Aufwand in Rechnung gestellt, sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders ausgewiesen.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach den im Angebot oder Vertrag vereinbarten Preisen. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
RLS ist berechtigt, bei Projektaufträgen eine Anzahlung von bis zu 30 % der Auftragssumme bei Auftragsbestätigung zu verlangen. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug ist RLS berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen sowie die weitere Leistungserbringung bis zum Ausgleich offener Forderungen auszusetzen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, RLS alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Zugänge, Unterlagen und Testdaten rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn von Implementierungs- oder Infrastrukturarbeiten eine vollständige Datensicherung durchzuführen. RLS übernimmt keine Haftung für Datenverluste, die auf eine unterlassene Datensicherung zurückzuführen sind.
Verzögerungen, die aus der Verletzung von Mitwirkungspflichten des Kunden resultieren, gehen nicht zu Lasten von RLS.
§ 6 Datenschutz und Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Konzepte, Angebote und Kundendaten, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht gilt für drei Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in Übereinstimmung mit der DSGVO. Sofern erforderlich, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO gesondert abgeschlossen.
RLS ist berechtigt, den Kunden nach Abschluss des Projekts als Referenzkunden namentlich zu nennen, sofern der Kunde nicht schriftlich widerspricht.
§ 7 Gewährleistung und Haftung
7.1 Gewährleistung
RLS erbringt Beratungs- und Implementierungsleistungen als Dienstleistungen im Sinne des BGB. RLS schuldet eine sorgfältige Bearbeitung nach dem jeweiligen Stand der Technik, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg oder ein garantiertes Ergebnis.
7.2 Haftungsumfang
RLS haftet unbegrenzt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet RLS der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
7.3 Haftungshöchstgrenze
Die Gesamthaftung von RLS ist, soweit gesetzlich zulässig, auf die im betreffenden Auftragsjahr vom Auftraggeber geleisteten Nettovergütungen begrenzt.
7.4 KI spezifische Haftungseinschränkungen
KI-Systeme und -Modelle produzieren probabilistische Ausgaben. RLS übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung KI generierter Inhalte. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle KI-generierten Ausgaben vor ihrem produktiven Einsatz eigenständig zu prüfen.
Soweit RLS zur Leistungserbringung Dienste externer Anbieter einsetzt, haftet RLS nicht für Störungen, Fehler oder Verfügbarkeitsausfälle dieser Dienste, die außerhalb des Einflussbereichs von RLS liegen.
7.5 Schadensminderung und Anzeigepflicht
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Schäden im Rahmen des Zumutbaren gering zu halten (§ 254 BGB). Ansprüche aus Schlechtleistung verjähren, soweit gesetzlich zulässig, innerhalb von einem Jahr.
§ 8 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Hildesheim.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie der jeweiligen Einzelverträge bedürfen der Textform. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
RLS ist nicht verantwortlich für Verzögerungen oder Nichterfüllung, die auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen sind, einschließlich Cyberangriffe, behördliche Verbote sowie Ausfälle von Drittanbieter-Infrastrukturen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Juni 2026