Datenschutz

DSGVO und KI: 7 Punkte, die Sie kennen müssen

10. Mai 2026·2 Min. Lesezeit·Refactor Loop Systems

Die DSGVO stellt keine grundsätzliche Hürde für den Einsatz von KI dar. Sie setzt aber klare Rahmenbedingungen, die bei der Einführung von KI-Systemen von Anfang an berücksichtigt werden müssen.

Punkt 1: Zweckbindung. KI-Systeme dürfen Daten nur für den ursprünglich definierten Zweck verarbeiten. Wer Kundendaten für ein KI-System nutzt, muss sicherstellen, dass das System keine Daten außerhalb dieses Zwecks verwendet.

Punkt 2: Datenminimierung. KI-Systeme sollten nur die Daten verarbeiten, die für die jeweilige Aufgabe tatsächlich erforderlich sind. Weniger Daten bedeuten weniger Risiko.

Punkt 3: Transparenz. Betroffene müssen wissen, wenn KI-Systeme ihre Daten verarbeiten oder Entscheidungen beeinflussen. Das gilt insbesondere für automatisierte Einzelentscheidungen nach Art. 22 DSGVO.

Punkt 4: Auftragsverarbeitung. Wenn externe KI-Dienste eingesetzt werden, ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO zwingend erforderlich.

Punkt 5: Drittlandtransfers. Cloud-KI-Dienste außerhalb der EU unterliegen strengen Anforderungen. Die sicherste Lösung: lokale KI-Systeme ohne Datentransfer.

Punkt 6: Datenschutz-Folgenabschätzung. Bei risikoreichen KI-Anwendungen ist eine DSFA nach Art. 35 DSGVO durchzuführen – vor dem Go-Live.

Punkt 7: Technische und organisatorische Maßnahmen. KI-Systeme müssen durch geeignete TOMs abgesichert sein: Verschlüsselung, Zugriffskontrollen, Audit-Logs.